informacje

In wenigen Tagen läuft Ihre Abrechnungsfrist ab

spätestens zwölf Monate nach dem Ende eines Jahres, also am 31.12. des Folgejahres, müssen Sie als Vermieter über die Betriebskosten abrechnen. Dabei haben Sie dieses Jahr besonders viele neue BGH-Urteile zu beachten. Für die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2007 müssen Sie somit bis zum 31.12.2008 eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorlegen. Gehen Sie sicher, dass die Abrechnung bei Ablauf der Frist nachweislich Ihrem Mieter zugegangen ist. Nach Ablauf dieser Frist sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Durch die Zusendung einer bloßen Zahlenauflistung wird die Frist nicht gewahrt. Haben Sie als Vermieter die verspätete Abrechnung aber nicht zu vertreten, können Sie Ihre Nachforderungen noch geltend machen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Gebührenbescheid der Stadt verspätet ergangen ist. Soweit eine Betriebskostenabrechnung Mängel aufweist, kann sie nur in gewissen Grenzen nachgebessert werden. Ihre Abrechnung muss aus sich heraus verständlich sein. Mindestanforderungen sind:

Übrigens: Eine Hausgeldabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist keine geeignete Nebenkostenabrechnung, die ein vermietender Eigentümer an seinen Mieter weitergeben kann. Denn die Hausgeldabrechnungen enthalten auch ausschließlich Eigentümer zu tragende Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Vielfach wird dies nicht beachtet.

Copyright © 2009 Auch, wenn ich diese Worte von anderer Seite erwartet hätte, so bin ich über die Klarheit der Botschaft dankbar und CD Bedrucken. Und dass die Globalisierung Unterstützung vom Oberhaupt der katholischen Kirche erhält, ist ein wichtiges Zeichen. Das haben die Börsianer getan. Das Ergebnis ist CD druck. Schon zu Jahresende hin, erholten sich die Kurse weltweit. Und am Freitag zogen die Kurse mit teils über +3 % an. Dabei ist der durchschnittliche Anstieg vom 21. Dezember 2008 an gerechnet, gar nicht so prickelnd. de home, mieszkania